Aufforderung zum Rechtsbruch?

SPD-Fraktion gegen vorgeschriebene Ausschreibung

Die CDU-Fraktion Spandau zeigt sich verwundert über das Rechtsbewusstsein der SPD-Kollegen. Diese haben sich offiziell gegen eine rechtlich vorgeschriebene Ausschreibung bei der Beschaffung von Büchern für die Spandauer Bibliotheken ausgesprochen. Um trotz der Einsparvorgabe von fünf Stellen in den Spandauer Bibliotheken das Angebot für die Spandauerinnen und Spandauer erhalten zu können, plant das Bezirksamt, Bücher nunmehr „ausleihfertig“, das heißt eingeschlagen und systematisiert, zu beschaffen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet das eine Zeitersparnis, die den Nutzerinnen und Nutzern zu gute kommen soll. An der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausschreibung können sich alle Buchhändler beteiligen.
Arndt Meißner, Fraktionsvorsitzender der CDU in der BVV Spandau, erklärt hierzu:
„Es ist schon mehr als verwunderlich, wenn die Spandauer SPD den zuständigen Stadtrat Gerhard Hanke in einer Pressemitteilung offen zum Rechtsbruch auffordert. Eine Ausschreibung ist erforderlich. Das sollte auch den Herren Swen Schulz und Christian Haß geläufig sein.

Die Behauptung, der Stadtrat kümmere sich nicht um Schreiben von Abgeordneten, ist nachweislich die Unwahrheit. Herrn Schulz wurde bereits Anfang September auf seine Anfrage zu den Überlegungen bei den Bibliotheken durch eine Mitarbeiterin der Fachabteilung geantwortet. Hier wird offensichtlich bewusst mit Unwahrheiten und Panikmache gearbeitet.

Diese parteipolitische Effekthascherei wird der Herausforderung, das Angebot bei sinkender Mitarbeiterzahl in den Bibliotheken zu erhalten, mitnichten gerecht. Wünschenswert wäre, gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie sich die Spandauer Buchhandlungen erfolgreich an der Ausschreibung beteiligen können. Ziel muss es in erster Linie sein, den Spandauerinnen und Spandauern auch zukünftig die Nutzung öffentlicher Bibliotheken anbieten zu können.“