Fehlerhafte Einladung: BVV-Sitzung muss verschoben werden

CDU: Arbeitsfähigkeit des Kontrollorgans des Bezirksamtes eingeschränkt

Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am morgigen Mittwoch muss verschoben werden. Einhellig kamen die Fraktionen am gestrigen Abend überein, dass die Sitzung nicht wie geplant durchgeführt werden kann, sondern am 13. März 2019 nachgeholt werden muss.

Arndt Meißner, Vorsitzender der CDU-Fraktion Spandau, erklärt:

„Der Ausfall der Sitzung ist ein in den letzten Jahrzehnten einmaliger Vorgang. Nachdem insgesamt 12 Drucksachen nachgeliefert wurden, die man in der Einladung vergessen hatte, wurden zudem 18 Form- und Rechtsfehler in den verschickten Sitzungsunterlagen festgestellt. So fehlten zum Beispiel bei Bebauungsplänen entscheidende Informationen, die beim Kopieren der Unterlagen vergessen wurden. Es fehlten Mitberatungsentscheidungen der Ausschüsse und Initiatoren der Drucksachen wurden falsch benannt. Die Fraktionen konnten zu gar keinem anderen Ergebnis kommen, als die Sitzung zu verschieben, da keine ordnungsgemäße Sitzung und Beschlussfassung möglich gewesen wäre. 

Die Vorsteherin trägt für diese Sitzungsverschiebung die Verantwortung. Sie hat für die Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung zu sorgen und nimmt gemäß § 41 Abs.1 Bezirksverwaltungsgesetz die allgemeine Unterrichtungspflicht wahr. Das Chaos kam mit Ansage. Seit Monaten drängen die Fraktionen die Vorsteherin, alles dafür zu tun, die verdienten Mitarbeiterinnen des BVV-Büros zu halten. Im Ergebnis hat sich nun das gesamte BVV-Büro versetzen lassen, was dazu führt, dass niemand der Vorsteherin mehr zur Seite steht, um ihre Fehler zu korrigieren. Die Vorsteherin und der personalverantwortliche Bezirksbürgermeister haben die Handlungsunfähigkeit des Kontrollorgans zu verantworten. 

Die jetzt kommuniziere Pressemitteilung der Vorsteherin zeigt einmal mehr, dass sie ihren Aufgaben offenbar nicht gewachsen ist und die Tragweite ihres Handelns nicht überblickt.“